GÄSTEORDNUNG des UNION YACHT CLUB NEUSIEDLERSEE
1. Für Gäste ist dann eine Gästegebühr zu zahlen, wenn sich der Gast entweder
a) länger als einen Tag im Club aufhält, dh. an mehreren Tagen in einer ununterbrochenen Reihenfolge (zB Samstag, Sonntag), oder
b) öfter als dreimal insgesamt in der Saison im Club aufhält, dh. an mehr als 3 Einzeltagen.
2. Die Regelung bedeutet, dass diese „Ersttage“ immer gebührenfrei sind, auch wenn es sich um einen längeren Aufenthalt des Gastes handelt.
3. In diesen Fällen ist vom einladenden Mitglied Gästegebühr zu entrichten. Zum Entrichten dieser Gebühr sind in der Kantine Gästekarten gegen Bezahlung erhältlich, auf denen die Namen des einladenden Mitglieds und des Gastes, sowie Datum des Aufenthalts im Club einzutragen sind. Diese Karte ist während des Aufenthalts des Gastes auf einer entsprechenden Anschlagtafel im Sanitärtrakt sichtbar auszuhängen. Ein Durchschlag verbleibt beim Mitglied.
4. Die Jahresgastmitgliedschaft ist in § 7 Z 5. der Statuten des Union Yacht Club Neusiedlersee geregelt.